Hildesheim.
In dem Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover um die Schlägerei auf einer kenianischen Ferieninsel hat ein Sachverständiger den Darstellungen des Angeklagten widersprochen. Demnach zeugten die Verletzungen des Opfers von erheblicher oder mittelschwerer Gewalteinwirkung. Der Adelige will dem Opfer lediglich zwei Ohrfeigen gegeben haben.
Rechtsmediziner Hans Dieter Tröger sagte am Montag vor dem Landgericht Hildesheim, dem Opfer seien nachweisbar fünf Schläge von erheblicher oder mittelschwerer Gewalteinwirkung versetzt worden. Die meisten Verletzungen gingen auf „stumpfe Gewalt mit einem irgendwie gearteten Werkzeug“ zurück.
Ernst August von Hannover war wegen der Attacke gegen Brunlehner 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden. Im erneuten Prozess in Hildesheim strebt er eine mildere Strafe wegen einfacher Körperverletzung an.
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