Hildesheim.
Die Wählertäuschung einer Hildesheimerin hat sich als Telefonscherz des ffn-Crazy-Phones herausgestellt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Bernd Seemann. Die Stadt hatte gemeldet, dass eine Hildesheimerin von einem vermeintlichen Wahlhelfer angerufen worden sei, der ihr erklärte, ihr Wahlschein sei ungültig. Sie brauche keinen neuen zu beantragen, da dieser bis zur Wahl nicht mehr zugesandt werden könne.
Gegen den Moderator wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der „Wählertäuschung“ eingeleitet.
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