Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Beschwerde eines Landwirts gegen das Atommüllendlager Schacht Konrad zurückgewiesen. Der Landwirt besitzt Land in der Nähe der Anlage und hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes geklagt, der den Umbau des Bergwerks zum Endlager geebnet hatte.
Die Richter sagten in ihrem Urteil, der Beschluss sei rechtskonform – auch wenn ein gewisses Restrisiko bestünde. Würde der Gesetzgeber absolute Sicherheit verlangen, würde die Zulassung jeglicher neuer Technik blockiert. Gegner des Lagers wie die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad kritisierten das Urteil und kündigten für die kommenden Monate Protestaktionen an.
fx