Hildesheim.
Die IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim fordert in einer Resolution, den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit für dieses und nächstes Jahr auszusetzen.
In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten heißt es, mit diesem Schritt würde die Kaufkraft der Beschäftigten nicht weiter abgesenkt.
Hintergrund der Forderung ist, dass Einkünfte aus Kurzarbeit zu steuerlichen Mehrbelastungen führen können.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so gennanten Progressionsvorbehalt und wird bei der Berechnung des Steuersatzes der Einkommensteuer berücksichtigt.
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