Hildesheim.
Im neu aufgerollten Prozess um den Tod der vierjährigen Leonie aus Bad Salzdetfurth ist heute das Urteil gesprochen worden. Die vorsitzende Richterin Karin Brönstrup verurteilte den 41jährigen Angeklagten Andreas B. wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Der Verteidiger des Angeklagten, Oliver Hille, sagte dazu, er warte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheide dann über eine Revision.
In der Urteilsbegründung der Kammer hieß es, das schwierige Verhältnis zur Stieftochter habe den Angeklagten überfordert. Leonie habe ihn abgelehnt, weil sie befürchtet habe durch ihn den Kontakt zur Mutter zu verlieren. Ende November 2007 habe er das Mädchen zunächst am Kopf verletzt. Einige Tage später habe er sie dann so stark geschüttelt, dass es zu einer Hirnblutung kam. Leonie verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus.
fx/ro