Hildesheim.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und der Verein Pro Asyl kritisieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylsuchenden für die ein anderer EU-Staat zuständig sei, den Rechtsweg zu verbauen.
Den betroffenen Flüchtlingen werde der schriftliche Bescheid, dass ein Asylverfahren in Deutschland nicht durchgeführt wird, erst am Tag der Abschiebung ausgehändigt. Damit würde der Rechtsschutz für die Betroffenen ausgehebelt, so der Flüchtlingsrat.
Das Verwaltungsgericht Hannover habe diese Praxis des Bundesamtes in einem Beschluss vom Dezember dieses Jahres als Grundrechtsverstoß kritisiert. Nur wenn eine frühzeitige Zustellung des Bescheides aufgrund einer kurzfristig anberaumten Rückführung tatsächlich nicht möglich sei, dürfe der Bescheid am Tag der Abschiebung übergeben werden, hieß es. Der Rechtsschutz dürfe weder ausgeschlossen noch in unzumutbarer Weise erschwert werden.
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