Hildesheim.
Vor dem Landgericht Hildesheim ist gestern der so genannte „Kenia-Prozess“ fortgesetzt worden.
Im heutigen Termin wurden zwei Aussagen kenianischer Augenzeugen verlesen. Sie gaben übereinstimmend an, der Prinz habe den Hotelier Josef Brunlehner nur geohrfeigt, aber nicht mit Waffen verletzt.
In den neu aufgerollten Verfahren geht es um einen Vorfall in Kenia, bei dem Prinz Ernst August von Hannover den Hotelier geschlagen haben soll. Im ersten Prozess in Hannover war Ernst August 2004 zu 445.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
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