Grundstückseigentümer müssen Gehwege vor Glätte schützen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Grundstückseigentümer müssen auch unter den erschwerten Witterungsverhältnissen die Gehwege vor ihren Häusern begehbar halten. Das bestätigte die Stadt am Donnerstag.

Betroffen sind je nach Mietvertrag auch die Bewohner von Mietshäusern. Das Schneeschippen muss zwischen acht und 22 Uhr durchgeführt werden. Da Tausalze nur in Ausnahmesituationen als Streugut verwendet werden dürfen, rät der Leiter des Fachbereichs Zentrale Werkstätten, Heinz Habenicht, den Bürgern, Sand oder Asche zu verwenden.

Die Stadt hat unterdessen das Streuen wegen fehlender Salzrationen eingestellt. Nebenstraßen werden nicht mehr geräumt, um die Bildung von Eisflächen zu vermeiden.

cly