Celle.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Beschwerde eines Tierschützers als unbegründet zurückgewiesen und damit ein Verfahren gegen Landrat Reiner Wegner und Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern eingestellt. Hintergrund ist die Einschläferung der Rottweiler Simba und Aslan, die im Mai letzten Jahres eine Frau und ihre zwei Kinder angegriffen und schwer verletzt hatten.
In der Begründung des Gerichts heißt es, eine Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz hätte dann vorgelegen, wenn es keinen vernünftigen Grund für die Einschläferung der Tiere gegeben hätte. Bei beiden Hunden habe jedoch ein erhebliches Gefährdungspotential bestanden. Der Landkreis habe eine verantwortungsbewusste Entscheidung getroffen.
Nach der Tötung der Tiere war das Verhältnis zwischen dem Landkreis und dem Hildesheimer Tierschutzverein zunächst schwer gestört. Für die Zukunft wurde ein besserer und frühzeitigerer Informationsaustausch vereinbart.
fx