Amtsgericht spricht Urteil im Rottweiler-Prozess – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Im so genannten „Rottweiler-Prozess“ vor dem Amtsgericht Hildesheim ist die Angeklagte heute wegen grober fahrlässiger Körperverletzung zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie muss zudem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden Rottweiler der 40-jährigen Hildesheimerin hatten im Mai letzten Jahres zwei zwei und fünf Jahre alte Mädchen angegriffen und schwer verletzt. Auch die Mutter der Kinder war von den Hunden verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, entgegen besseren Wissens die Situation bei der Begegnung mit der Familie nicht richtig eingeschätzt und die bereits angespannten Hunde frei laufen lassen zu haben. Schon früher soll es einen Vorfall gegeben haben, bei dem eines der Tiere auf ein Kind aggressiv reagierte. Ob die 40-Jährige auf eine Berufung verzichtet, steht noch nicht fest.

cly

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