Hildesheim.
Das Hildesheimer Jobcenter erwartet durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung keine großen Veränderungen in seiner derzeitigen Arbeit.
Pressesprecherin Ana May sagte gegenüber Tonkuhle, viele der häufig ansprochenen Problemsituationen für Hartz IV seien bereits heute geregelt, etwa Extrazuschüsse für Schulbücher oder Klassenfahrten.
Die bestehenden Regelsätze würden bis zu ihrer Überarbeitung ebenfalls beibehalten. Die vom Gericht neu zugebilligten Zahlungen für „besondere laufende Bedarfe“ würden sich hingegen nur in seltenen Fällen ergeben. Im Bereich des Hildesheimer Jobcenters sind 12.800 so genannte Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt rund 25.000 Personen gemeldet. Davon sind rund ein Fünftel Kinder.
fx