Hildesheim.
Die Stadtverwaltung unterstützt Forderungen von Ratspolitikern, in der Frage um die Zukunft der Jobcenter das Grundgesetz zu ändern. Sozialdezernent Dirk Schröder sagte vorm Sozialausschuss am Dienstag, die Trennung der Aufgabenwahrnehmung wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen bedeute einen enormen Arbeitsaufwand.
Dies betreffe zum Beispiel die Frage der zukünftigen Räumlichkeiten oder die Notwendigkeit, zahllose Akten manuell zu übertragen, weil keine entsprechende Computersoftware vorhanden sei. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Grundgesetz geändert wird.
Diskutiert wird, weil sich in den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) die Zuständigkeiten von Bund und Kommunen bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern und von Langzeitarbeitslosen überschneiden. Das verstößt laut dem Karlsruher Verfassungsgericht gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung und damit gegen das Grundgesetz.
Wie in vielen anderen Kommunen wollen die Ausschussmitglieder nun eine Resolution für eine Grundgesetzänderung in den Rat einbringen und dann nach Berlin schicken.
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