Hildesheim.
Im Prozess um eine Prügelattacke auf den Disco-Besitzer Josef Bruhnlehner in Kenia vor zehn Jahren gibt es für Ernst August Prinz von Hannover Chancen auf ein milderes Urteil.
Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Hildesheim, den Adligen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200. 000 Euro zu verurteilen. Staatsanwalt Nico Elster betonte, eine Aufklärung des Kerns des damaligen Geschehens sei heute nicht mehr möglich.
Das Landgericht Hannover hatte Ernst August 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Der Prinz hatte daraufhin um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.
Das Urteil wird für den 9. März erwartet.
cly