Verteidigung spricht im „Kenia-Verfahren“ – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Im so genannten „Kenia-Prozess“ um eine Prügelattacke auf einen Disco-Besitzer in Kenia vor zehn Jahren soll heute die Verteidigung von Ernst August Prinz von Hannover ihr Plädoyer halten.

Gestern hatte bereits die Staatsanwaltschaft ein milderes Urteil für den Adligen gefordert. Demnach solle Ernst August wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200. 000 Euro zu verurteilt werden.
Das Landgericht Hannover hatte ihn 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Der Prinz hatte daraufhin um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.

Das Urteil wird für den 9. März erwartet.

cly