Lüneburg.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat ein Gutachten für das Atommüll-Zwischenlager beim Kernkraftwerk Unterweser angefordert, eine Entscheidung verzögert sich. Frage ist, was bei einem Terroranschlag durch einen Flugzeugabsturz eine Airbus A 380 passiert. Das Gericht fordert von der Genehmigungsbehörde Aufklärung über die Folgen eines möglichen Terrorangriffs.
In den bisherigen Berechnungen zur Sicherheit des Zwischenlagers seien zwar auch Flugzeugabstürze bedacht worden, jedoch nicht der mögliche Crash eines A 380. Der A 380 ist das derzeit größte Passagierflugzeug der Welt. Bis zum 15. April hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nun Zeit, die fehlenden Erkenntnisse nachzuliefern.
Es ist das erste Urteil nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2008. Dies hatte entschieden, dass Betreiber von Zwischenlagern Schutz vor terroristischen Angriffen bieten müssen. Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht will nun am 23. Juni entscheiden.
vol