Hannover.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat vier Strafanzeigen wegen Geheimnisverrat erhalten.
Dabei geht es um die Frage, wie die Information über die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen Landesbischöfin Margot Käßmann an die Presse gelangt sind.
Man habe die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg weitergeleitet, um jeden Verdacht von Befangenheit zu vermeiden, hieß es am Samstag in Hannover.
Oberstaatsanwältin Irene Silinger sagte, Polizeibeamte dürften keine dienstlichen Informationen von sich aus an Dritte weitergeben.
Bei offiziellen Anfragen der Medien sei man jedoch verpflichtet, nicht die Unwahrheit zu sagen. Bei Personen öffentlichen Lebens gebe es zudem ein besonderes Informationsbedürfnis.
Die ehemalige Landesbischöfin und Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche Dr. Margot Käßmann war vor zwei Wochen betrunken von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte daraufhin beide Ämter niedergelegt.
fx