Hildesheim.
Das Landgericht hat Prinz Ernst August von Hannover wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Sie soll in 40 Tagessätzen zu 5000 Euro gezahlt werden. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Prinzen hatte auf Freispruch plädiert.
Beim ersten Verfahren 2004 in Hannover war Ernst August noch wegen schwerer Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden. Daraufhin hatte der Prinz eine Wiederaufnahme vor dem Hildesheimer Landgericht erreicht.
Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler kündigte nach dem Urteil Revision an.
fx