Hannover.
Nach der steigenden Zahl öffentlich gewordener Missbrauchsfälle nicht nur in katholischen Einrichtungen forderte die Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) verlängerte Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch.
Momentan ist der Zeitraum zur Verfolgung solcher Straftaten nach Paragraf 176 StGB auf zehn Jahre nach der Tat begrenzt. Die Frist beginnt, wenn das Opfer 18 Jahre alt geworden ist.
Pressemeldungen zu Folge sprach sich der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann jedoch gegen eine Verlängerung aus. Gerade zurzeit sei die Diskussion emotional sehr stark beladen, so Busemann. Eine Verlängerung sei abhängig vom Strafgesetzbuch und nicht ohne Weiteres möglich.
Der Direktor des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., Christian Pfeiffer, betonte, um das Geschehen zu verarbeiten, seien Missbrauchsopfer oft bis ins hohe Alter auf eine Therapie angewiesen. Die Kosten dafür müssten von den Tätern getragen werden.
Die Deutsche Kinderhilfe geht noch einen Schritt weiter und rief dazu auf, die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten in Gänze abzuschaffen.
ro