Nur gravierende Gründe können Versammlungsfreiheit aufheben – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Nur gravierende Gründe, wie eine extrem hohe Gewaltbereitschaft, können das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aufheben. Das sagt Prof. Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin. Dies gilt auch für das Verbot der geplanten Neo-Nazi-Demonstration zum parallel stattfindenden Michaelisfest am 5. Juni.

Damit bestätigte Pestalozza die Skepsis, die bereits vom Bündnis gegen Rechts für die Durchsetzung des beantragten Verbotes geäußert worden war. Derzeit entscheidet die Stadt über das Verbot der NeoNazi-Kundgebung. Zu einem Verbot sagte Pestalozza, als Argument gelte, wenn es bei Versammlungen bereits zu Randale gekommen und der Veranstalter nicht in der Lage sei, eine friedliche Durchführung zu gewährleisten.

Das Bündnis gegen Rechts hat eine Gegenkundgebung angekündigt, sollte ein Verbot nicht erteilt werden können.

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