Hannover.
Im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Niedersächsische Landessozialamt einen Leitfaden zum Landesblindengeld erstellt. Er dient als Arbeitshilfe für Sachbearbeiter in Städten und Landkreisen. Der Leitfaden beinhaltet das Antragsverfahren, die Voraussetzungen für die Gewährung des Landesblindengeldes und die Höhe des Landesblindengeldes.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege begrüßten den Leitfaden. Auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. hat sich lobend geäußert.
Der Leitfaden steht im Internetauftritt des Landessozialamts zum Download bereit.
vol