Hannover.
Die Gewerkschaft ver.di hält Teile des Ladenschlussgesetzes in Niedersachsen für nicht verfassungsgemäß. Insbesondere fehle es in dem Regelwerk an ausreichend definierten Sachgründen, um die große Zahl der bis zu 46 verkaufsoffenen Sonntage im Jahr in Ausflugsorten zu rechtfertigen. Das sagte der Leipziger Arbeitsrechtler Friedrich Kühn am Mittwoch vor Journalisten in Hannover.
Das Sozialministerium in Hannover wies den Zweifel zurück. Der Behörde lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gesetz der Verfassung widerspreche, sagte eine Sprecherin. Nach dem Gesetz dürfen die Geschäfte in Niedersachsen an vier Sonn- und Feiertagen öffnen, in Ausflugsorten an acht Sonntagen. Zudem dürfen nach einer Ausnahmeregelung Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte an bis zu 46 Sonntagen öffnen. Das gilt zwischen Mitte Dezember und Ende Oktober, wo bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Die Gewerkschaft kritisierte insbesondere die "ausufernde Zahl" der Ausflugsorte.
vol