Kreis Hildesheim.
Für Oberstufenschüler, die Unterstützung vom Job-Center erhalten, wird es künftig kein Schülerbeförderungsgeld mehr geben. Das teilte der Landkreis am Dienstag mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichtshofes mit. Demnach würden frühere Kostenzusagen nicht verlängert und neue Anträge abgelehnt.
Das Gericht habe entschieden, dass weder der Sozialhilfeträger noch das Job-Center diese Leistung übernehmen müssten. Auch das Niedersächsische Schulgesetz greife hier nicht. Nun bleibe abzuwarten, inwieweit bei gesetzlichen Neuregelungen diese Thematik wieder aufgegriffen werden, heißt es in der Mitteilung. Einen Rechtsanspruch auf die Hilfegewährung gebe es bis dahin nicht,
cly