Hildesheim.
Im Fall der beiden Schulfotografen, die sich wegen Bestechung vor dem Landgericht Hildesheim verantworten müssen, haben Zeugen bestätigt, dass das Verhalten der Angeklagten üblich sei.
Dem Fotografen und seiner Mitarbeiterin wird vorgeworfen, Schulen in Hildesheim, Hannover sowie im Kreis Gifhorn und Peine mit Geld- und Sachspenden bestochen zu haben, um Schulporträts von den Schülern machen zu dürfen. Es sei üblich, dass Firmen Schulen Gegenleistungen anböten, damit sie den Zuschlag für eine Schulfoto-Aktion bekämen, sagte der frühere Leiter einer Peiner Hauptschule aus.
Die Schulen sollen den Berichten nach in den meisten Fällen eine Beteiligung am Umsatz von zehn Prozent bekommen haben. Nach Meinung der Bundesvereinigung deutscher Schulfotografen war das Verhalten der Fotografen rechtmäßig.
vol