Karlsruhe/Hildesheim.
Der Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten im Prozess um eine Schlägerei vor der Discothek 360 Grad in Hildesheim-Bavenstedt als unbegründet zurückgewiesen.
Einer der beiden Angeklagten war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Der weitere Angeklagte zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Das Urteil des Landgerichts Hildesheim ist damit rechtskräftig.
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