Unter dem Motto „Recht auf Blockade" haben am Dienstagabend im Riedelsaal der Volkshochschule Vertreter aus Justiz, Politik sowie von verschiedenen Initiativen über Sitzblockaden als Protestform diskutiert. Anlass ist die für 5. Juni in Hildesheim angekündigte Demonstration von
Rechtsextremisten.
Rund 50 Besucher wohnten der Veranstaltung bei. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, inwieweit Sitzblockaden mit dem Artikel 8 im Grundgesetz, der Versammlungsfreiheit, vereinbar sind. Dem Göttinger Rechtsanwalt für Versammlungsrecht Johannes Hentschel zufolge gelte beim Aufeinandertreffen eines Demonstrationszuges mit einer Sitzblockade das Prinzip der „praktischen Konkordanz" - ein „wer zuerst kommt, malt zuerst" sei rechtlich nicht haltbar. Ein Vertreter der Hildesheimer Blockade AG betonte, die geplante Aktion sei als ergänzende Protestform gedacht, die bewusst kommuniziert werde und friedlich ablaufen solle.
cly