Hildesheim.
Fotografen dürfen Schuldirektoren Geschenke zukommen lassen, um die Schüler fotografieren zu dürfen und das gilt nicht als Bestechung. Das hat das Hildesheimer Landgericht entschieden und begründetet das Urteil mit dem Aufwand, den die Schulen hätten, indem die Foto-Aktionen durch Lehrer begleitet werden müssten.
Der Staatsanwalt hatte für einen 61-jährigen Schulfotografen und seine 51 Jahre alte Kollegin wegen Bestechung Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie von zehn Monaten gefordert. Die Angeklagten hatten Schulen in den Kreisen Hildesheim, Peine, Gifhorn und der Region Hannover Umsatzbeteiligungen in Höhe von meist zehn Prozent dafür gegeben, dass sie der Firma den Vorzug vor der Konkurrenz gaben. Teilweise bekamen die Schulen auch Drucker oder Digitalkameras geschenkt.
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