Hildesheim.
Das im Dezember 2009 gesprochene Urteil im Leonie-Prozess ist rechtskräftig. Wie das Landgericht mitteilt, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Leonies Stiefvater war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Er hatte dem 4 Jahre alten Mädchen heftige Schläge versetzt, in deren Folge sie verstarb.
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