Göttingen.
Nach der Explosion eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg gestern abend hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.
Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung, sagte ein Sprecher der dpa. Es werde überprüft, ob dem Kolonnenführer des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei. Die Zehn-Zentner-Bombe war kurz vor ihrer geplanten Entschärfung detoniert und hatte drei Sprengstoffexperten in den Tod gerissen. Die Ursache ist unklar.
cly