Hildesheim.
Das im Januar ausgesprochene Urteil im Verfahren um die siegreiche Hildesheimer Lotto-Tippgemeinschaft ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Hildesheim gestern mit.
Damit bleibt es dabei, dass der vermeintliche dritte Mitspieler leer ausgeht.
In dem Prozess hatten Arbeitskollegen um die Verteilung des Lottogewinns von mehr als 1,7 Millionen Euro gestritten. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der dritte Mann nicht nachweisen können, Mitglied der Tippgemeinschaft seiner zwei Kollegen gewesen zu sein.
Wie Gerichtssprecher Uwe Fischer mitteilte, hatte der Mann seine Berufung gegen die Gerichtsentscheidung zwischenzeitlich bereits zurückgenommen.
cly