Hannover.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat Kritik an seiner Entscheidung zur Demonstration von Rechtsextremen in Bad Nenndorf am vergangenen Wochenende zurückgewiesen.
In einem offenen Brief an Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse heißt es, das Gericht habe die Rechtmäßigkeit der vom Landkreis Schaumburg erlassenen Demo-Verbote juristisch prüfen müssen. Sie dürfe in ihrer Arbeit grundsätzlich nicht danach entscheiden, was politisch genehm sei.
Das Verwaltungsgericht hatte nach der Prüfung eine Demonstration von Rechtsextremen in Bad Nenndorf gestattet, eine Gegendemonstration des DGB jedoch verboten. Thierse hatte das als juristische Parteinahme gegen den DGB zugunsten einer Neonazi-Versammlung bezeichnet. Dieser Vorwurf sei ungeheuerlich, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts.
fx