Hildesheim.
In einer gemeinsamen Aktion übernehmen die Diakonie Hildesheim, die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Landkreis bei bedürftigen Oberstufenschülern bis Ende des Jahres die Fahrtkosten zur Schule.
Damit reagieren die Projektpartner auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem vergangenen Herbst. Danach dürfe der Landkreis die Fahrtkosten für bedürftige Schüler ab der Klasse 11 von diesem Schuljahr an nicht mehr übernehmen. Da das Bundesverfassungsgericht jedoch im Februar urteilte, dass in den Kinderregelsätzen für Hartz-IV-Empfänger zu wenig Mittel für Bildung vorgesehen seien, geht die Diakonie davon aus, dass ab 2011 wieder eine gesetzliche Regelung für die Schülerfahrten vorliegen wird.
Die fünfmonatige Lücke wollen die Projektpartner mit 20.000 Euro überbrücken, sagte der Geschäftsführer des Diakonischen Werk Hildesheim, Matthias Böning, im Tonkuhle-Gespräch. Mit dem Geld sollen rund 60 Jugendliche im Landkreis unterstützt werden können. Betroffene Familien können Anträge beim Landkreis stellen.
cly