Katholische Kirche fordert erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeitern – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen will besser sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche vorbeugen. Gemeinsam mit seinen Amtsbrüdern in Osnabrück und Vechta hat daher der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle mit Wirkung vom 1. September ein kirchenrechtliches „Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen" erlassen.

Danach müssen Frauen und Männer, die hauptamtlich in kirchlichen Einrichtungen Kinder und Jugendliche betreuen, künftig ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin ist festgehalten, ob die betreffende Person zum Beispiel wegen einer Sexualstraftat oder wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt worden ist. Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Es betrifft zum Beispiel Priester, Lehrkräfte an Schulen, Angestellte in Kindertagesstätten und Zivildienstleistende, aber auch Honorarkräfte.

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