Hannover.
Das Kabinett hat am Dienstag die grundsätzliche Zulässigkeit des „Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen“ festgestellt. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse aus rechtlichen Gründen noch ergänzt werden, teilte das Kultursministerium mit. Nach dem Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz hat die Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zu entscheiden.
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