Hildesheim.
Der Rat hat am Montag beschlossen, vier städtische Steuern anzuheben. Betroffen sind die Grundsteuer B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Vergnügungssteuersatzung, wobei die Grundsteuer und die Vergnügungssteuer die mit Abstand größten Anteile ausmachen. Insgesamt soll die Anhebung 776.000 Euro pro Jahr einbringen. Die Abstimmung fiel einstimmig aus.
fx