Ziehvater von Julian ist möglicherweise vermindert schuldfähig
Hildesheim.
Im Prozess um die Tötung des kleinen Julian hat am Donnerstag ein Gutachten vor dem Landgericht Hildesheim ergeben, dass der Angeklagte möglicherweise vermindert schuldfähig ist.
Laut Medienberichten schloss der untersuchende Psychiater nicht aus, dass der 27-Jährige Ziehvater von Julian während der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Gründe dafür lägen in seiner Drogenabhängigkeit sowie einer narzistischen Persönlichkeitsstörung.
Der 27-Jährige Ziehvater muss sich wegen Mordes an Julian aus Delligsen verantworten. Er hatte gestanden, den fünfjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin unter Drogeneinfluss zu Tode geprügelt zu haben. Der Angeklagte nimmt nach eigenen Angaben seit Ende 2007 die in der Szene als „Speed" bekannte Droge Amphetamin.