Hildesheim.
Die Mutter der getöteten Leonie ist vom Amtsgericht Hildesheim wegen unterlassener Hilfeleistung und Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagten war vorgeworfen worden, Leonie trotz sichtbarer Misshandlungen durch den jetzigen Ehemann nicht zum Arzt gebracht zu haben. Die Mutter soll Angst davor gehabt haben, dass die Misshandlungen der Tochter herauskommen würden. Zudem wurde ihr vorgeworfen, im Strafverfahren ihren angeklagten Ehemann wissentlich gedeckt zu haben.
Ende 2009 hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass der Stiefvater das Mädchen so stark am Kopf verletzt hatte, dass Leonie kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Der Stiefvater wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
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