Das Landgericht Hildesheim hat im Prozess um den getöteten Julian den 27-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl erklärte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei bei allen Taten nicht vermindert schuldfähig. Vielmehr habe er gefühl- und mitleidlos gehandelt und Lust am Quälen gehabt. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und forderte sieben Jahre Haft. Ein psychiatrischer Gutachter hatte eine Persönlichkeitsstörung und Drogenabhängigkeit bei dem Angeklagten diagnostiziert.
Der 27-Jährige hatte Julian so schwer misshandelt, dass das Kind im August an mehreren inneren Blutungen und einer Hirnverletzung gestorben war.
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