Hildesheim.
Anlässlich des Jahreswechsels weist die Stadtverwaltung auf das Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern hin.
In Hildesheim sind vor allem die Bereiche Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und der Marktplatz betroffen - das Gesetz gilt aber auch für einzeln stehende Fachwerkhäuser. Den Angaben nach dürfen Knaller in einem Abstand von 25 bis 30 Metern zum nächsten Fachwerkhaus verwendet werden. Bei Raketen muss dagegen ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten werden. Auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen darf nicht geböllert werden. Ein Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Das Verbot wurde 2009 vor dem Hintergrund erlassen, dass in der Vergangenheit in Silvesternächten denkmalgeschützte Fachwerkhäuser abgebrannt sind, so zum Beispiel in Goslar und Osterode am Harz.
cly.