Im Prozesses gegen die Krebsärztin Mechthild B. sieht das
Landgericht Hannover Hinweise darauf, dass die Angeklagte mindestens sechs Patienten durch überhöhte Gaben von Schmerzmitteln aktiv getötet hat.
Bei zwei Fällen komme auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht. Wie der Richter Wolfgang Rosenbusch am Dienstag in einer Zwischenbilanz sagte, gebe es Hinweise auf heimtückisches Vorgehen. Die beiden Patienten seien bei Bewusstsein gewesen und hätten nichts von den Gaben gewusst. Sie hätten bereits geplant, das Krankenhaus wieder zu verlassen. Verteidiger Matthias Waldraff nannte die Einschätzung "brutal". Seine Mandantin werde weiter kämpfen. Mechthild B. muss sich wegen des Todes von 13 schwer kranken Patienten verantworten. Der Prozess sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit, weil hier erstmals die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich ausgelotet werden.
cly