Hildesheim.
Der Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber, hat nach der Abschiebung einer kurdischen Familie nach Syrien den Landkreis für dessen Argumentation scharf kritisiert.
Vor einer Woche war neben dem Familienvater auch der 15-jährige Sohn der giesener Familie abgeschoben worden, obwohl nach einem Ministeriumserlass gut integrierte Jugendliche nicht abgeschoben werden sollen. Dem Landkreis zufolge sprächen jedoch ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen 15-Jährigen sowie seine mangelnde schulische Leistung gegen die Integrationsfähigkeit. Weber entgegnete, der Junge sei bisher nicht straffällig geworden. Auch der Vermerk über die Schullleistung des 15-Jährigen zeige, dass der Landkreis bestehende Ermessensspielräume zuungunsten der Betroffenen auslege: der Junge sei nicht versetzungsgefährdet. Laut Weber sei die Abschiebung keine zwingende Konsequenz aus geltendem Recht gewesen. Verhältnismäßig wäre es gewesen, der Familie ein Aufenthaltsrecht einzuräumen und zumindest das Schuljahr und den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten.
cly