Der Bundesrat hat heute das Energieleitungsausbaugesetz beschlossen. Demnach müssen Stromleitungen mindestens 400 Meter Abstand zu Wohngebäuden in Wohnbereichen und mindestens 200 Meter zu Wohngebäuden außerhalb von Wohnbereichen halten.
Unterschreiten sie diese Abstände kann die zuständige Landesbehörde eine Erdverkabelung vorschreiben. Diese Regelung gilt für die drei Pilotprojekte in Niedersachsen.
Eine diese Pilotrouten verläuft auch durch den Landkreis Hildesheim. Die Netzbetreiber haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kosten der Erdverkabelung auf die Verbraucher umlegen zu können. In Deutschland sind wegen des Ökoenergie-Ausbaus nach Angaben der Deutschen Energiegagentur bis zum Jahr 2020 rund 3.600 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen notwendig.
apm