Hildesheim.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat am Montag die Landesregierung im Fall der Abschiebung der kurdischen Familie aus Hildesheim kritisiert. Der Vorwurf, die Familie habe ihren Lebensunterhalt durch den Bezug von Sozialleistungen bestritten, sei perfide, so Kai Weber, Sprecher des Flüchtlingsrates. Zum Zeitpunkt der Einreise der Familie habe für Asyl suchende Flüchtlinge ein absolutes, unbefristetes Arbeitsverbot bestanden.
Auch später habe die Ausländerbehörde mit immer neuen Begründungen der Familie eine Arbeitserlaubnis verweigert. Vater und Sohn, die bereits ausgewiesen wurden, seien in Syrien wegen des Verdachts auf Terrorismus in Haft genommen worden und seither dem Risiko einer menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt. Das Innenministerium habe diese Tatsache hingenommen. Dies sei aus menschenrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar.
soc