Personen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Kirchenangehörige geworden sind, können sich in Kürze Therapiekosten erstatten lassen und haben Aspruch auf eine Anerkennungszahlung von bis zu 5000 Euro. Das gibt das Bistum Hildesheim jetzt bekannt. Antragsformulare halten die Missbrauchsbeauftragten des Bistums und Rechtsanwalt Lothar Herzog bereit.Zudem steht das komplette Material auch auf der Homepage des Bistums. Das Bistum Hildesheim beteiligt sich damit an einer deutschlandweiten Initiative der Deutschen Bischofskonferenz. Die Regelung tritt ab kommenden Donnerstag (10.3.) in Kraft.
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