Mit Wirkung zum 15. März hat die Bundesregierung die Fördermittel für regenerative Energien erhöht. Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin.
So können Bauherren oder Hausbesitzer etwa für Solarkollektoren statt bisher 90 Euro/qm nun 120 Euro/qm geltend machen. Bei der Förderung für Wärmepumpen wird ab jetzt die Wärmeleistung statt der Wohnfläche als Bezugsgröße verwendet.
Gleichzeitig werden die technischen Anforderungen insbesondere an die Jahresarbeitszahlen gesenkt. Die erhöhten Fördersätze können nur bis zum 30. Dezember 2011 genutzt werden.
Ein Informationsblatt zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten bei der Erneuerung von Heizungsanlagen steht im Internet unter www.hwk-hildesheim.de.
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