Das wurde jetzt vor dem Landgericht Hildesheim entschieden.
Der Vorfall hatte sich Anfang letzten Jahres ereignet, als Prinzessin Caroline von Monaco nach einer Aussage im Ernst-August-Prozess nach Hannover zurückfahren wollte und dabei von dem Kameramann gefilmt wurde. Er hatte deswegen nicht auf den nachfolgenden Wagen mit Personenschützern geachtet, weshalb das Gericht ihm eine Mitschuld bescheinigte. Der 33jährige hatte vor Gericht ausgesagt, er habe nach dem Vorfall zwei Wochen lang nicht schmerzfrei laufen können.
fx