Bürger aus Asel, darunter ein Harsumer Ratsmitglied der Unabhängigen Wählergemeinschaft, hatten gegen zu hohe Abwassergebühren geklagt. Das Verwaltungsgericht Hannover gab ihnen Recht. Dagegen hatte die Gemeinde Harsum Berufung eingelegt.
Nach Ansicht der Verwaltung ist die Sanierung von Abwasserkanälen nicht als Iangfristige Investition sondern als Reparatur zu berechnen, und die Höhe der Gebühren daher berechtigt. Wie die Sanierung der Abwasserkanäle einzuordnen ist, in die die Gemeinde Harsum vor sechs Jahren eine Million Euro investiert hat, wird am 15. April im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden.
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