Kinder aus Familien im Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Bezug haben ab sofort Anspruch auf das so genannte „Bildungs- und Teilhabepaket" der Bundesregierung. Darauf weist der Landkreis hin.
Enthalten sind unter anderem Unterstützung für Nachhilfe, wenn die Versetzung gefährdet ist, ein Zuschuss von 100 Euro für Schulmaterialien oder eine Kostenübernahme für Klassenausflüge. Aber auch außerschulische Aktivitäten wie Musik- oder Sportunterricht können gefördert werden.
Constanze Sickfeld von der Kreisverwaltung erwartet, dass die Leistungen dieses Pakets das Vereinsleben in Stadt und Landkreis spürbar anregen werden.
Genauere Auskünfte erteilen das Jobcenter sowie der Landkreis und die Stadt Hildesheim.
fx