Im Zusammenhang mit den anstehenden Osterfeuern weist der Fachdienst Umwelt des Landkreises Hildesheim auf die bestehenden Vorschriften und auf Sicherheitsvorkehrungen hin. Demnach dürfen nur zugelassene Materialien, wie unbehandelte pflanzliche Rückstände sowie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden.
Auch das Anfachen des Feuers mit Brandbeschleunigern wie Benzin oder Diesel ist untersagt. Um eine Gefährdung von Vögeln und Kleintieren zu vermeiden ist der Aufbau des Brenngutes erst ein bis zwei Tage vor dem Termin gestattet. Sollte das Holz innerhalb von 14 Tagen angesammelt worden sein, muss es vor dem Verbrennen umgeschichtet werden. Grundsätzlich müssen die Osterfeuer beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.
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