Welche Schule für das Kind zuständig ist, wurde den Eltern der schulpflichtigen Kinder von der Stadt Hildesheim mitgeteilt. Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden, und auch das Kind sollte anwesend sein. Sofern vorhanden muss auch der Sorgerechtsbescheid mitgebracht werden. Sollten bei der Schulanmeldung die Deutschkenntnisse eines Kindes nicht ausreichen, muss dieses laut dem Niedersächsischen Schulgesetz ab dem 22. August an Sprachförderungsmaßnahmen teilnehmen.
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