Landesdatenschutzbeauftragter erhebt keine Bedenken für den Zensus 2011 – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Sprecher des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Michael Knaps, erhebt für den Zensus 2011 keine rechtlichen Bedenken.  Die Fragen nach personenbezogenen Daten seien aufgrund von eindeutigen gesetzlichen Grundlagen und Regelungen zulässig.

Datenschützer hatten die Volkszählung kritisiert und Bedenken wegen der möglichen Erkundigungen im persönlichen und nachbarschaftlichen Bereich sowie der Sammlung von Daten von Meldeämtern und Behörden geäußert.

Der Zensus beginnt Anfang Mai und ist die erste Volkszählung im vereinigten Deutschland. Zehn Prozent der Bevölkerung werden durch eine stichprobenartige Haushaltebefragung erfasst.

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